DAVID21+ Software-Lizenz



Wichtig - BITTE SORGFÄLTIG LESEN!

INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, VERVIELFÄLTIGEN, HERUNTERLADEN, BENUTZEN ODER AUF SONSTIGE WEISE NUTZEN, ERKLÄREN SIE, DASS SIE MIT DER GELTUNG SÄMTLICHER BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND. SIND SIE MIT DEN LIZENZBESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, VERVIELFÄLTIGEN, HERUNTERLADEN, BENUTZEN ODER SONST NUTZEN; GEBEN SIE IN DIESEM FALLE DIE SOFTWARE UMGEHEND GEGEN ERSTATTUNG DER GGF. VON IHNEN GEZAHLTEN GEBÜHR ZURÜCK.


Die mit dieser Lizenz gelieferte Software und Dokumentation (im folgenden als "Software" bezeichnet) werden Ihnen von der SLS Srugies, GbR ("SLS") zum Gebrauch als Lizenznehmer überlassen, jedoch nicht verkauft. SLS behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Es werden lediglich Nutzungsrechte in Bezug auf die Schutzrechte von SLS an der Software, aber keine weitergehenden Rechte an Patenten oder Schutzrechten gewährt. Die Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, gehören Ihnen, SLS bleibt jedoch Inhaber aller Rechte an der Software selbst.


Soweit Sie eine kostenlose Demoversion der Software für die zeitlich befristete Erprobung erhalten haben (Erprobungsversion), ist diese so programmiert, dass ihre Funktionsfähigkeit hinsichtlich der maximal verwendbaren Datensatzzahlen stark eingeschränkt wurde. Erprobungsversionen werden geliefert wie vorhanden und jegliche Haftung oder Gewährleistung von SLS für Mängel dieser Erprobungsversionen ist - über die Bestimmungen in nachstehenden Abschnitten 4 und 5 hinaus - auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt. Im übrigen gelten die nachfolgenden Lizenzbestimmungen auch für eine solche Erprobungsversion.

 
1. Lizenz

a) Allgemeine Lizenz: Sie dürfen höchstens eine Kopie der Software samt der dazu gehörenden Datenbank zu einer gegebenen Zeit auf einem Computer benutzen. Die Softwarelizenz darf nicht von mehreren Nutzern geteilt oder die Software unter einer einzigen Lizenz gleichzeitig auf verschiedenen Clients oder Computern genutzt werden. Auch wenn sowohl die Macintosh- als auch eine Windows-Version der Software ggf. in verschiedenen Sprachen geliefert werden, dürfen Sie die Software nur in einer Sprachversion und nur auf einem Betriebssystem, also Macintosh oder Windows, benutzen. Es ist Ihnen untersagt, gleichzeitig mehr als eine Instanz der Software auf demselben Betriebssystem zu nutzen (z.B. durch Virtualisierung oder andere Verfahren).
Sofern Sie eine Mehrfach-Lizenz erworben haben, sind Sie berechtigt, die Software samt der dazugehörigen Datenbank entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen. Die Anzahl der gleichzeitigen Berechtigungen ergibt sich dabei aus der Anzahl der erworbenen Datenbank-Lizenzcodes. Mehrfach-Lizenzen können zusammen und zeitgleich auch in einem Netzwerk eingesetzt werden und dürfen dabei zeitgleich auf eine oder mehrere Datendateien zugreifen.

b) Backup, Sicherungskopien: Sie dürfen eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich für Sicherungszwecke erstellen. Das Vervielfältigungsrecht setzt voraus, dass auf jeder Kopie die Sie von der Software erstellen, sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufgenommen werden, die auch in dem von SLS gelieferten Original enthalten sind. Jegliche Sicherungskopien dürfen nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden.

c) Upgrade oder Updates: Für den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert wird, sind Sie nur berechtigt, die Software gegen eine früher ausgelieferte Version der Software auszutauschen; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Sie erkennen an, dass die Lieferung eines Upgrade oder Update nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz für die Software gilt (d.h. Sie dürfen weder das Upgrade oder Update zusätzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen noch dürfen Sie die zu ersetzende Software einem Dritten überlassen).

 
2. Beschränkungen

a) Allgemeine Beschränkungen: SIE SIND VERPFLICHTET, ES ZU UNTERLASSEN, DIE SOFTWARE UND DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION GANZ ODER TEILWEISE ZURÜCK ZU ENTWICKELN, ZU DEKOMPILIEREN ODER ZU DISASSEMBLIEREN , SOWEIT DIESES NICHT DURCH ZWINGENDES GESETZESRECHT GESTATTET IST. SIE SIND VERPFLICHTET, ES ZU UNTERLASSEN, DIE SOFTWARE ZU BEARBEITEN, UMZUARBEITEN, ZU ÄNDERN, ZU ÜBERSETZEN ODER VON DER SOFTWARE ODER EINEM TEIL DERSELBEN ABGELEITETE WERKE HERZUSTELLEN. AUSGENOMMEN HIERVON SIND AUSSCHLIESSLICH LAYOUT-ANPASSUNGEN VON VERBANDSSPEZIFISCHEN REPORTFORMATEN UND AUSWERTUNGEN (Z.B. ZUM URKUNDENDRUCK). ES IST UNTERSAGT, COPYRIGHTVERMERKE, KENNZEICHEN/MARKENZEICHEN UND/ODER EIGENTUMSANGABEN DES LIZENZGEBERS AN DER SOFTWARE ODER AM DOKUMENTATIONSMATERIAL ZU VERÄNDERN.
b) Weitere Beschränkungen: ES IST UNTERSAGT, DIE SOFTWARE SOWIE ALLE SOFTWAREBESTANDTEILE, MITGELIEFERTE BILDER, DAS HANDBUCH, BEGLEITTEXTE SOWIE DIE ZUR SOFTWARE GEHÖRIGE DOKUMENTATION DURCH FOTOKOPIEREN ODER MIKROVERFILMEN, ELEKTRONISCHE SICHERUNG ODER DURCH ANDERE VERFAHREN ZU VERVIELFÄLTIGEN, DIE SOFTWARE UND/ODER DIE ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION ZU VERTREIBEN, ZU VERLEASEN ODER ZU VERLEIHEN, DRITTEN UNTERLIZENZEN HIERAN EINZURÄUMEN NOCH DIESE IN ANDERER WEISE DRITTEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. SIE SIND NICHT BERECHTIGT, ZUGANGSKENNUNGEN UND LIZENZCODES (SERIAL-NUMMERN) FÜR DAS PRODUKT ODER FÜR DIE NUTZUNG DER WEBSEITE AN DRITTE WEITERZUGEBEN ODER SONSTWIE ZU VERÖFFENTLICHEN.
c) Ausgeschlossene Nutzungen: DIE SOFTWARE IST NICHT VORGESEHEN ZUM EINSATZ BEI ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, DER FLUGÜBERWACHUNG, LEBENSRETTUNGS- ODER ERHALTUNGSSYSTEMEN ODER ÄHNLICHEN SYSTEMEN, BEI DENEN EIN FEHLER IN DER SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN.
d) Abtretungsbeschränkungen: DIE ÜBERTRAGUNG DIESER LIZENZ AUF EINEN DRITTEN IST NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG VON SLS ZULÄSSIG, WOBEI SLS DIE ZUSTIMMUNG NUR AUS WICHTIGEM GRUND VERWEIGERN WIRD.

 
3. Laufzeit

Diese Lizenz gilt für unbestimmte Zeit. Die Lizenz endet unmittelbar, ohne dass es einer Kündigung oder Aufhebung bedarf, wenn Sie eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verletzen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software zu zerstören, einschließlich aller schriftlichen Begleitmaterialien und aller Kopien; die nachfolgenden Bestimmungen Nr. 4 bis 5 gelten jedoch fort.

 
4. Sach- und Rechtsmängel

Sofern Sie die Software bei einem Händler erworben haben, sind Ansprüche in Bezug auf eventuelle Sach- oder Rechtsmängel ausschließlich gegenüber diesem Händler geltend zu machen. Sofern Sie die Software unmittelbar von SLS erworben haben und ein Mangel derselben auftritt, behält sich SLS die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Kommt SLS mit der Nacherfüllung in Verzug, geht das Wahlrecht auf Sie über. Ihre Rechte bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit die Software nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder die Eignung der Software für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist. Die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Ansprüche gegen SLS aus Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch nach einem Jahr. Für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schadenersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, gilt jedoch stets die gesetzliche Verjährungsfrist. Ihr Recht, sich wegen einer von SLS zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, sowie sämtliche mangelbezogenen Rechte von Verbrauchern (Lizenznehmer, die nicht für einen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zweck handeln oder juristische Personen, Sondervermögen des öffentlichen Rechts oder ein eingetragener Verein sind) mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die die Software in ihrem Sitzland unmittelbar von SLS erworben oder aufgrund einer Werbung von SLS in diesem von dort aus unmittelbar bei SLS bestellt haben, bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Liefert SLS zum Zwecke der Nacherfüllung nach, sind Sie zur Herausgabe der ursprünglichen Software verpflichtet und haben Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Die Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte bezieht, die nur außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gelten (z.B. Patente, die nur in einem Drittstaat eingetragen sind) oder soweit Sie SLS nicht auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlassen und SLS alle erforderlichen Vollmachten erteilen. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von SLS. Jegliche stillschweigenden Gewährleistungen, Zusicherungen oder Garantien sind ausgeschlossen.

 
5. Haftung

Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens SLS, seiner Angestellten, Erfüllungsgehilfen, verbundenen Unternehmen oder Zulieferer besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei einem Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person wird auch bei leichter Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte vorausgesehen werden müssen. Für den Verlust von Daten wird nur dann gehaftet, wenn dieser Verlust nicht durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätte vermieden werden können. Ebenso wird nicht für Schäden gehaftet, die durch die Software verursacht worden sind, sofern diese aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse der Software in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können. Eventuelle Produkthaftungsansprüche oder etwaige zwingende gesetztliche Rückgriffsansprüche sowie Ihr ggf. bestehendes gesetzliche Recht, sich wegen einer Vertragsverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig von dem Bestehen, Nichtbestehen oder dem Fehlschlagen von Gewährleistungsrechten.